Presbyterium

 

  • Das Presbyterium leitet die Kirchengemeinde und fasst die dafür notwendigen Beschlüsse. Es trägt die Verantwortung für die Erfüllung des Auftrages der Kirchengemeinde gemäß Kirchenordnung.
  • Es sorgt für die erforderlichen organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen.
  • Das Presbyterium ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben, die nicht einer gemeinsamen Verwaltung übertragen sind, und für die Zusammenarbeit mit der gemeinsamen Verwaltung bei den übertragenen Aufgaben.
  • Es wirkt an der Leitung des Kirchenkreises und der Landeskirche durch Entsendung von Abgeordneten in die Kreissynode mit.

Unserem Presbyterium gehören 10 Personen an:

  • Susanne Feldmann (Baukirchmeisterin)
  • Jens Funke (Vorsitzender des Öffentlichkeitsausschuss)
  • Christian Gaida
  • Ralf Huvendick (stellvertretender Vorsitzender des Presbyteriums)
  • Brigitte Rosenau-Raschdorf (Finanzkirchmeisterin)
  • Dorothee Tolba
  • Gisela Wehnau
  • Arnd Wilde (Personalkirchmeister)

als Mitarbeiterpresbyter

  • Alexander Krause

als Pfarrperson mit Pfarrstelle

  • Pfarrerin Petra Jäger (Vorsitzende des Presbyteriums)

Als beratendes Mitglied nimmt Frau Seven als Vertreterin der Gemeindeverwaltung an den Presbyteriumssitzungen teil.