Presbyterium
- Das Presbyterium leitet die Kirchengemeinde und fasst die dafür notwendigen Beschlüsse. Es trägt die Verantwortung für die Erfüllung des Auftrages der Kirchengemeinde gemäß Kirchenordnung.
- Es sorgt für die erforderlichen organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen.
- Das Presbyterium ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben, die nicht einer gemeinsamen Verwaltung übertragen sind, und für die Zusammenarbeit mit der gemeinsamen Verwaltung bei den übertragenen Aufgaben.
- Es wirkt an der Leitung des Kirchenkreises und der Landeskirche durch Entsendung von Abgeordneten in die Kreissynode mit.
Unserem Presbyterium gehören 10 Personen an:
- Susanne Feldmann (Baukirchmeisterin)
- Jens Funke (Vorsitzender des Öffentlichkeitsausschuss)
- Christian Gaida
- Ralf Huvendick (stellvertretender Vorsitzender des Presbyteriums)
- Brigitte Rosenau-Raschdorf (Finanzkirchmeisterin)
- Dorothee Tolba
- Gisela Wehnau
- Arnd Wilde (Personalkirchmeister)
als Mitarbeiterpresbyter
- Alexander Krause
als Pfarrperson mit Pfarrstelle
- Pfarrerin Petra Jäger (Vorsitzende des Presbyteriums)
Als beratendes Mitglied nimmt Frau Seven als Vertreterin der Gemeindeverwaltung an den Presbyteriumssitzungen teil.